Reglement für den Clublaser des SSCLV

1. Allgemeines

  • Der Clublaser ist Eigentum des SSCLV und wird Mitgliedern zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
  • Ziel ist es, das Segeln zu fördern und möglichst vielen Mitgliedern den Zugang zu ermöglichen.

2. Nutzungsberechtigung

  • Nutzung ist ausschließlich aktiven SSCLV-Mitgliedern erlaubt.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Segelschein oder ausreichende Segelerfahrung erforderlich.
  • Einführung/Einweisung durch ein autorisiertes Clubmitglied vor der ersten Nutzung.

3. Buchungssystem

  • Nutzung nur nach vorheriger Online-Reservierung über das Buchungssystem.
  • Buchungszeitfenster: z. B. max. 4 Stunden pro Buchung.
  • Bei Nichtnutzung: rechtzeitige Stornierung (z. B. mind. 24 Stunden vorher).

4. Regattabetrieb

  • Nutzung durch Gäste nach Absprache mit dem Regattachef möglich.
  • Priorität: 1. Clubmitglieder, 2. Gäste.
  • Interessieren sich mehrere Segler, entscheidet die Regattaleitung mittels Los, spätestens 1 Stunde vor Regattabeginn.

5. Kosten

  • Die Nutzung ist kostenlos / gegen geringe Gebühr (nach Clubentscheid).

6. Pflichten des Nutzers

  • Vor der Nutzung: Kontrolle auf Schäden, Meldung von Mängeln.
  • Während der Nutzung: Schwimmweste ist Pflicht.
  • Nach der Nutzung: Boot säubern, Segel trocknen, korrekt wegräumen, Schäden melden.

7. Haftung und Versicherung

  • Der Nutzer segelt auf eigene Gefahr.
  • Der Nutzer haftet für entstandene Schäden.
  • Der Club haftet nicht für persönliche Gegenstände oder Unfälle.

8. Sanktionen bei Verstößen

  • Verstöße können zum Ausschluss von der Nutzung führen.
  • Bei Wiederholung behält sich der Vorstand weitere Maßnahmen vor.